Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Gefördert werden Altlastensanierungen und sämtliche Maßnahmen die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer solchen Sanierung stehen. Förderungsberechtigt sind Grundstückseigentümer:innen, die eine Altlast auf ihrem Grundstück sanieren wollen oder zu einer Sanierung verpflichtet wurden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Prioritätenklassifizierung der Altlast.


