Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Gefördert werden neu errichtete Photovoltaik-Anlagen bis max. 20 kWp mit und ohne Stromspeicher bis max. 50 kWh, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind und nicht vor dem 21.04.2022 bestellt worden sind. Pro Standort (Zählpunkt) kann nur für eine PV-Anlage mit oder ohne Speicher angesucht und pro PV-Anlage nur ein Förderantrag gestellt werden.


