Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen für bis zu vier Gebäude und mehr als 50 Einwohner:innen sowie für Gebäude in Extremlage. Zudem wird die Errichtung eines Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz bei einer Länge von mehr als einem Kilometer gefördert. Förderungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die unter eigenem Namen und auf eigene Kosten eine Anlage errichten.


