Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Gefördert werden:
- die Ersterrichtung von Wasserversorgungsanschlussleitungen mit einer Länge von mindestens 100 Meter
- Sanierungen von Wasserversorgungsanschlussleitungen älter als 40 Jahre mit einer Länge von mindestens 100 Meter
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.


