Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Gefördert wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen in Extremlage (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte gefördert.
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.


