Mit der Absicht, die Nutzung von Fahrrädern attraktiver zu machen und dadurch den motorisierten Individualverkehr im Stadtgebiet zu verringern, gewährt die Stadt Graz bei der Errichtung neuer Fahrradabstellanlagen eine Förderung für Privatpersonen und Unternehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Anlage für mindestens fünf Fahrräder errichtet wird. Fahrradständer ohne Überdachung werden mit bis zu 35 Euro pro Abstellplatz gefördert, mit Überdachung erhöht sich die Förderleistung auf bis zu 450 Euro pro Abstellplatz. Unternehmen, die PKW-Parkplätze im Zuge der Errichtung eines Fahrradabstellplatzes auflassen, werden zusätzlich mit 150 Euro pro aufgelassenem Parkplatz gefördert. Eine einmalige Pauschalleistung von 50 Euro ist vorgesehen, wenn etwaige E-Bike-Ladestationen nachweislich mit Ökostrom betrieben werden.


