Das Heizen mit Fernwärme verbessert die Luftqualität im Stadtgebiet und wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Wohnungs- und Hauseigentüme:rinnen könnenGefördert wird daher der Umstieg auf eine Fernwärmeheizung. Förderberechtigt sind Wohnungs- und Hauseigentümer:innen. Förderbar sind Objekte ab einer Wohnfläche von 20 Quadratmetern. Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig und beträgt 30 bis 100 Prozent der getätigten Investitionskosten, jedoch maximal 7.000 Euro pro Haushalt.


