Gefördert werden Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone bis zu einer Spitzenleistung von 800 Kilowatt (kW). Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal 400 Euro. Inkludiert ist auch die Unterstützung für die fachmännische Inbetriebnahme der Anlage. Alle Förderungen können nur für Neuanlagen innerhalb des Grazer Stadtgebiets beantragt werden. Die Förderaktion tritt mit 01.01.2024 in Kraft und gilt bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens bzw. bis längstens 31. Dezember 2024.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. Nähere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Förderanträge können hier gestellt werden.